Nichtveranlagungsverfügung
- Nichtveranlagungsverfügung
NV-Verfügung; ein innerdienstlicher Aktenvermerk der Finanzbehörde. Mit ihm wird festgestellt, dass eine Steuerveranlagung nicht durchzuführen ist, nachdem die Prüfung im Ermittlungsverfahren ergeben hat, dass die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Wegen der fehlenden Rechtswirkung nach außen ist die N. kein ⇡ Verwaltungsakt.
- Gegensatz: ⇡ Freistellungsbescheid.
Lexikon der Economics.
2013.
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