Nichtveranlagungsverfügung

Nichtveranlagungsverfügung
NV-Verfügung; ein innerdienstlicher Aktenvermerk der Finanzbehörde. Mit ihm wird festgestellt, dass eine Steuerveranlagung nicht durchzuführen ist, nachdem die Prüfung im Ermittlungsverfahren ergeben hat, dass die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Wegen der fehlenden Rechtswirkung nach außen ist die N. kein  Verwaltungsakt.
- Gegensatz:  Freistellungsbescheid.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Freistellungsbescheid — ⇡ Steuerbescheid, durch den ein ⇡ Steuerpflichtiger aufgrund eines geprüften Sachverhalts verbindlich voll oder teilweise von einer Steuer freigestellt wird (§ 155 I AO); z.B. dann, wenn die Steuer von Einkünften durch Abzug von Lohn oder… …   Lexikon der Economics

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